Was ist Kindertagespflege?
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt bzw. extra angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Je nach Landesregelung ist es auch möglich, im Verbund zweier oder mehrerer Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder zu betreuen. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes nötig.
Die Vorteile der Kindertagespflege:
Frühkindliche Bildung und Pädagogik als zentraler Bestandteil der Kindertagespflege
Die Tagespflegepersonen begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, die Voraussetzung für schulische Bildung ist.
Kindertagespflege – nicht teurer als Krippe oder Kindergarten!
Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflegeperson erhält vom öffentlichen Jugendhilfeträger u.a. ein Entgelt für Ihre Leistung und die Erstattung der Sachkosten. In der privat vereinbarten Kindertagespflege wird das Entgelt zwischen Tagespflegeperson und Eltern verhandelt.
Sicherheit in den Räumlichkeiten und eine kindgerechte Ernährung unterstützen die gesunde Entwicklung der Kinder
Das Jugendamt prüft die Räumlichkeiten und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen. Die Kindertagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, dass das Essen ausgewogen und unter hygienischen Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft ist und gut schmeckt. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Kindertagespflegepersonen haben eine Haftpflichtversicherung.
10 Qualitätsaspekte der Kindertagespflege