2. Sind Kindertagespflegepersonen zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet?
Zum Erhalt ihrer Pflegeerlaubnis verpflichten sich die Tagespflegepersonen zur Teilnahme an Fortbildungen von mindestens 5 Stunden (Kreis) und 10 Stunden (Stadt) pro Jahr. Auch der Erste-Hilfe-Kurs muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden.